Landesverband Motorbootsport
Rheinland-Pfalz e.V.

 

Umweltseminar 2003

Umwelt 2003

Umwelt Seminar des LVM in Koblenz
am 22.03.2003 im Yacht-Club Rhein Mosel


Aktuelles Ergebnis des Praxistestes
Aktueller Anlass war die zu erwartende Gesetzgebung über das Reinigen der Unterwasserschiffe, die mit biozidhaltigem Antifouling beschichtet sind. Trotz strahlender Sonne und noch viel Vorbereitung für die kommende Saison war die Veranstaltung mit ca. 25 Personen sehr gut besucht. Das Thema ist für die Clubs ja auch brisant.
Fachschaftsreferent Rheinland Gerd Mengen referierte über das Gesetz:
„Abwasser aus Reinigungs-, Konservierungs- und Reparaturarbeiten vom 09.04.2002“, das in der dritten Fassung vorliegt und wenn unsere Parlamentarier nicht überfordert sind noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Vorab erklärte Mengen, dass auch für die Güterschifffahrt ab 01.01.2003 Tributylzinn verboten ist. Es wurden bisher ca. 1,3 Mill. kg T.B.Z. jährlich verarbeitet. Ab 2003 wird also ähnlich viel Kupfer als Biozid eingesetzt. Bei diesen Mengen ist die Sportschifffahrt eigentlich zu vernachlässigen. Aus diesem Grund hat der D.M.Y.V. sich mit den zuständigen Behördenvertretern getroffen, um für die Sportschifffahrt eine Bagatellklausel zu erreichen. Dies wurde jedoch abgelehnt.
Begründung: Die Behörden haben den Auftrag zur Vermeidung JEGLICHER Verunreinigung des Wassers. Allgemein gilt: Stoffe, die aus dem Wasser entnommen werden, dürfen nicht wieder ein-gebracht werden. Messungen hätten ergeben, dass Bootsbewuchs erheblich mit Bioziden kontaminiert sei. Deshalb darf Waschwasser von Booten mit biozidhaltigem Antifouling nicht direkt ins Wasser zurückgegeben werden. Es muss aufgefangen und über Schwer-kraftabscheider oder äquivalente Systeme gereinigt werden. Der Rückstand muss gesammelt und einem zuständigen Entsorger übergeben werden.


Das Gesetz definiert „Allgemeine Anforderungen“


1. Biozidhaltige Anstriche:

Es dürfen pro Tag bis 10 m³ Abwasser eingeleitet werden, wenn das Waschwasser in einer Absetzanlage mindestens 4 Stunden gereinigt wurde.

2. Biozidfreie Anstriche:

Es dürfen pro Tag bis 10 m³ Abwasser eingeleitet werden, wenn das Waschwasser in einer Absetzanlage mindestens 2 Stunden gereinigt wurde.

3. Für Sport und Freizeitschifffahrt gilt:

Boote mit biozidfreien Anstrichen dürfen gereinigt werden, wenn weniger als 1 m³ Waschwasser pro Tag eingeleitet wird.


Nach diesen trockenen Gesetzestexten wurde dann von der Firma C & F Hans Tully, ein Überblick über die biozidhaltigen und freien Antifoulings der Firma von Höveling gegeben.
Als Ausweg aus den Reingungsproblemen bietet die Firma schon seit 8 Jahren (also erprobt) ihr Slip - Way Antifouling an, das biozidfrei ist und sich für alle Binnengewässer eignet.

Umwelt 2003

Nach intensivem Nachfragen der Teilnehmer sagte Hans Tully, dass die Bewuchsverhinderung nicht so stark sei wie bei biozidhaltigen Antifoulings, aber mindestens für eine Saison ausreichend. Wenn möglich sollte man aber das Boot im Wasser ein bis zweimal reinigen. Hierzu zeigte er eine sehr praktische Bootsbürste „Powerbrush“. Um einen Fender ist eine rauhe Matte geklebt. Der Fender ist mit einer Alustange verbunden. Unter Wasser sorgt der Auftrieb des Fenders für Kontakt zum Rumpf. Bitte nur bei biozidfreien Farben benutzen. Nachdem auch die weiteren Produkte der Firma besprochen waren, entstand eine schier endlose Diskussion, da jeder Teilnehmer seine eigenen Probleme vorbrachte und Rat suchte. Die Diskussionen wurden nach dem offiziellen Ende noch lange fortgesetzt.

Ergebnis unseres Praxistestes.
Nach einem Jahr Slip - Way war etwas mehr Bewuchs als mit biozidhaltigen Farben festzustellen. Der Bewuchs war mit dem Hochdruckreiniger nur schwer zu entfernen, ließ sich jedoch nach dem Trocknen ganz leicht abreiben.

Links zum Thema
CC & F Fingado Mannheim
v. Höveling Yachtfarben
  Bericht: LVM-Landesumweltbeauftragter Helmut Schink