Umweltseminar 2008 in Germersheim
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Zufrieden konnte die Landesumweltbeauftragte
Anne Hochreuther den langen Tisch im Clubschiff des Gastgebers,
Motoryachtclub Germersheim, entlang blicken. Das zweite Umweltseminar
im Herbst 2008 war wieder gut besucht. Auch der 1. Vorsitzende des
Landesverbandes Motorbootsport Rheinland-Pfalz, Gisbert König, freute
sich über die Teilnehmer von der Mittelmosel, Rheinhessen und der
Pfalz, sowie die anwesenden Ehrengäste Ernst Teschke und Dr. Johannes
Schmitt (beide DMYV a.D.). Anne Hochreuther informierte kurz über die aktuelle Ausschreibung der Blauen Flagge 2009 und die darin enthaltenen neuen Piktogramme, sowie über die Fäkalienentsorgung an Ostsee und jetzt aktuell in den Niederlanden. Dazu verwies sie auf die Homepage des Landesverbandes, wo unter LV-Umwelt und LV-Revier, entsprechende Links zu den Detailinformationen zu finden sind. Danach informierte Dirk Trendler von der AachenMünchener Versicherung AG über die Sportversicherungsverträge der regionalen Sportbünde Pfalz und Rheinhessen, insbesondere unter Umweltgesichtspunkten. Was ist bei einem Gewässerschaden oder einer Verunreinigung durch einen undichten Tank versichert. Warum sind die ehrenamtlichen Helfer und Vorstände nicht mitversichert und brauchen eine Ehrenamtsversicherung? Fragen und Antworten, die mit in den Verein genommen wurden und dort einer sachlichen Diskussion im Vorstand bedürfen. |
Für den Ersten Polizeihauptkommissar
und Dienststellenleiter der Wasserschutzpolizei Germersheim, Kurt
Mistler, waren die paar Meter zum Clubschiff ein Heimspiel. Er kennt die Probleme der Sportbootfahrer seit vielen Jahren ganz genau und weiß wo der Schuh drückt, wenn keine Bootstankstelle weit und breit in Sicht ist. Die ab 2009 gültige neue Fassung der ADR war jetzt der Anlass, detaillierter auf das Thema Tanken einzugehen und sein Vortrag zeigte mit Unterstützung des Beamer´s, die vielen zu beachtenden Vorschriften und Verordnungen in Rheinland-Pfalz auf. Dies fängt bei der Befüllung an der Tankstelle, dem Transport mit dem KFZ zum Bootsliegeplatz, der Betankung am Steg und den Bestimmungen der ADR an und geht dann weiter mit dem Landeswassergesetz, sowie in einzelnen landeseigenen Häfen mit der Landeshafenverordnung und natürlich den Schifffahrtspolizeiverordnungen weiter. Warum ist der freundliche, hilfsbereite Hafenmeister bei seiner Spritbesorgungsfahrt für den am Steg liegenden Tourenskipper nicht freigestellt, die Fragen an den Referenten kamen aus allen Ecken und es wurde ein sehr informativer Nachmittag. Weitergehende Info zum Vortrag: Umweltinfo Tanken RLP |
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Bericht: Reiner Blumberg | |