Landesverband Motorbootsport
Rheinland-Pfalz e.V.

 

LVM-Seminar im Reffenthal

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Zum diesjährigen Landesverband-Seminar des Bereiches Süd konnte die Landesumwelt-
beauftragte Anne Hochreuther 28Teilnehmer und Teilnehmerinnen in der Clubgaststätte
des YCOA im Reffenthal begrüßen.
Anne Hochreuther begrüßte namentlich den Referenten des Abends, Jörn Heilmann vom
Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Mannheim sowie den Ehrenpräsidenten des Landes-
verbandes Egon Schuster. Ein besonderes Dankeschön ging an Gerhard Fischer als
Vorsitzenden des gastgebenden Vereins für die Ausrichtung des Seminars, der ebenfalls
die anwesenden Wassersportler begrüßte.
Bei ihrer Begrüßung verwies die Landesumweltbeauftragte auf die Bedeutung der Blauen
Flagge für die anwesenden Vereine. Von den 17 ausgezeichneten rheinland-pfälzischen
Vereinen liegen allein 12 Vereine am Rhein zwischen Germersheim und Worms im Land-
schaftsschutzgebiet „Pfälzische Rheinauen“. Elf dieser Vereine, die zum großen Teil schon
seit vielen Jahren ausgezeichnet wurden, waren an diesem Abend vertreten.
Anne Hochreuther beglückwünschte besonders den YCOA, der 2013 zum 20. Male mit der
BF ausgezeichnet wird, für seine nachhaltige Umweltarbeit. Sie appellierte auch an die
anwesenden Clubumweltbeauftragten, die Mitglieder ihrer Vereine zum Führen der indi-
viduellen Blauen Flagge aufzufordern. Die Blaue Flagge stellt bei der Außendarstellung
wassersporttreibender Vereine ein wichtiges Signal bezüglich Umwelt- und Naturschutz dar.
In seinem Referat stellte Jörn Heilmann den Aufbau und die Aufgaben des Wasser- und
Schifffahrtsamtes Mannheim vor. Neben der arbeitsintensiven Fahrrinnenunterhaltung und
Uferinstandhaltung gehört auch die Bearbeitung von Schiffsunfällen (Havarien) zum Auf-
gabenbereich des WSA. Hier arbeiten Wasserschutzpolizei, Feuerwehr und andere Hilfs-
organisationen eng zusammen. Bezüglich der Rechtsgrundlage für die Aufgaben nahm der
Referent Bezug auf §1 Abs. 1 Nr. 2 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, § 24 Bundeswasser-
straßengesetz und die Schifffahrtspolizeiverordnungen. Er stellte in Bildern auch einige
Schiffsunfälle bzw. Havarien auf dem Rhein vor, u.a. auch einen Sportbootuntergang mit
Ölunfall.
Zu den Sicherheitssystemen auf dem Rhein zählen das Melde- und Informationssystem
Binnenschifffahrt (MIB) und der Nautische Informationsfunk (NIF). Mit diesen Sicherheits-
systemen können Informationen zu einer Havarie direkt von der Revierzentrale an die
betroffenen Verkehrsteilnehmer weitergeleitet werden.
Es folgte ein Überblick über die Alarmierung und Zuständigkeitsregelung im WSA sowie der
Zuständigkeiten bei der Havarieabwicklung. Am Beispiel der Havarie der „Waldhof“, der wohl
schwerwiegendsten Havarie der letzten Jahre, stellte Jörn Heilmann die Maßnahmen des
WSA bei der Havarieabwicklung (verkehrslenkende Maßnahmen, Freischleppen oder Ver-
schleppen des Havaristen, Havarie mit Ladungsaustritt …) vor.
In den Vortrag waren immer wieder eindrucksvolle Bilder von Havarien eingebunden.
Der Referent stellte auch entsprechenden Paragraphen als Basis des Verwaltungshandelns
zur Beseitigung einer Störung vor. Hierzu gehören §1 Abs.2 BinSchAufG, §28 Abs.1 und 3
WaStrG, §30 WaStrG. Jörn Heilmann verwies auch auf das „Privatrechtliche Vorgehen zur
Beseitigung eines Schifffahrtshindernisses“ durch die Verwaltung. Hier greift Geschäftsführung
ohne Auftrag (GoA) gemäß § 677 ff BGB. Dieses Vorgehen ist jedoch juristisch umstritten,
da der Staat gegenüber dem Bürger privatrechtlich gegenübertritt und die Verwaltungskosten
in voller Höhe in Rechnung stellt.
Bezüglich der Gefahrenabwehr in der Freizeitschifffahrt sollten Bootseigentümer auch über
eine Bergeversicherung nachdenken bzw. überprüfen, inwieweit die eigene Versicherung eintritt.
Auch die Bootsclubs sollten überprüfen, ob die Bootseigner entsprechend versichert sind.
Sinnvoll ist auch das Bereithalten von Gurten (auch in den Vereinen), da eine Bergung mit
Ketten weitaus größere Schäden am Boot hinterlässt. Zum Abschluss des Referates „Havarie-
abwicklung“ stellte der Referent noch das Havariegerätekonzept der WSV vor, das nach dem
 Unfall des GMS „Excelsior“ in 2007 mit dem Verlust von Container erstellt wurde.
Es folgte noch eine kurze Abgrenzung Havarie und Katastrophe. Der zweite Teil des Referates
von Jörn Heilmann befasste sich mit „Führerschein und Kennzeichnungspflicht“.
Im Anschluss an die Präsentation fand noch ein reger Austausch zwischen dem Referenten
Jörn Heilmann und den Teilnehmern statt.