Forum „Sicherheitspartnerschaft auf dem Wasser“
beim Yacht-Club Otterstadt im Angelwald
zuständigen Behörden und Institutionen und der ansässigen Wassersportvereine im
Großbereich Ludwigshafen/Mannheim eingeladen. Der Vorsitzende des gastgebenden YCOA,
Gerhard Fischer, begrüßte neben den Leitern der WSP-Stationen Ludwigshafen und Mannheim
Thomas Schmitt und Bernd Mink auch den Vertreter des WSA Mannheim, Jörn Heilmann. Von
der Berufsfeuerwehr Mannheim und der Hafengesellschaft Mannheim waren ebenfalls
Vertreter als Ansprechpartner anwesend. Die Landesverbände Motorbootsport waren
vertreten durch Klaus Groh (Fachschaftsreferent Pfalz LVM-RLP), Anne Hochreuther
(Landesumweltbeauftragte LVM-RLP) und Peter Haag (Vizepräsident LVM-BW).
Thomas Schmitt betonte in seiner Begrüßung die Wichtigkeit des Austausches und der
Information, insbesondere zu Beginn einer neuen Wassersportsaison.
Im Vorfeld der Veranstaltung hatte sich bei den Teilnehmern als Wunschthema „Sog und
Wellenschlag“ herauskristallisiert. Thomas Keuper von der WSP-Station Ludwigshafen
hielt dazu ein Einstiegsreferat und verwies dabei auf die Regelungen des § 6.20
(Wellenschlag) der RheinSchPV, der auch in Zusammenhang mit § 1.04 (Allgemeine
Sorgfaltspflicht) zu sehen ist.
Es folgte eine angeregte Frage- und Diskussionsrunde, bei der es um Bootsarten, die
Geschwindigkeit und damit verbundenen Wellenarten ging. Vertreter von WSP und Feuerwehr
schilderten Schäden an eigenen Booten, die durch Sportboote verursacht wurden. Eine
Gleitbootwelle, die zwar flach, jedoch schnell läuft, ist aus wasserbaulicher Sicht
wesentlich zerstörerischer, da sie mehr Energiegehalt aufweist als die langsame, hohe
Welle eines Verdrängers. In dieser Hinsicht ist für Sportbootfahrer die Kenntnis des
eigenen Bootes und dessen Reaktion bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten von
besonderer Bedeutung.

Da sich die unterschiedlichsten Bootstypen und Wasserfahrzeuge die Gewässer teilen, ist
gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme eine Grundvoraussetzung für das
Miteinander auf dem Wasser – so das Fazit der Gesprächsrunde.
Ein weiteres Thema war „Fahrt bei unsichtigem Wetter und Radarfahrt“. Thomas Schmitt
erläuterte die Regelungen in § 6.30 ff der RheinSchPV. Hinsichtlich von Radargeräten
auf Sportbooten bieten Wasserschutzpolizei und das WSA Beratung an. Im Binnenbereich
ist eine hohe Auflösung auf kurze Entfernung von Bedeutung.
Jörn Heilmann (WSA Mannheim) informierte über Wasserskistrecken und die
Wassermotorräder-Verordnung (WasMotRV). Mittlerweile sind im Bereich Mannheim ca. 1800
Wassermotorräder amtlich registriert. Seit Dezember 1994 ist auf
Binnenschifffahrtsstraßen das Fahren mit Wassermotorrädern außerhalb der freigegebenen
Wasserflächen verboten. Dies gilt nicht für Fahrten zum Erreichen der ausgewiesenen
Strecken (auf dem kürzesten Weg von der nächstgelegenen Einsetzstelle aus) und nicht
für Wanderfahrten. Einzelheiten sind in der WasMotRV geregelt. Ein Info-Flyer
„Wassermotorräder auf Binnenschifffahrtsstraßen“ (Stand 01. Januar 2015) mit einer
Liste der ausgewiesenen Strecken steht als Download auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Jörn Heilmann stellte auch die neuesten Änderungen im Bereich der
Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) vor, die seit 10. Mai 2017 in Kraft ist und die
bisherigen Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See außer Kraft setzt. Dabei
dürfte die Anhebung der Längenbegrenzung von Fahrzeugen im Geltungsbereich der
Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins auf 20 Meter für Wassersportler von
besonderem Interesse sein. Künftig wird nur noch ein Sportbootführerschein ausgestellt,
auf dem die jeweiligen Geltungsbereiche Binnenschifffahrtsstraßen und/oder
Seeschifffahrtsstraßen vermerkt sind. Ab 01.01.2018 wird der Führerschein im
Scheckkartenformat ausgegeben. Über diese und weitere Neuerungen hinsichtlich
Prüfungsmodalitäten und Gebührenordnung informieren die Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung unter www.elwis.de sowie der DMYV auf der Homepage unter
Führerschein/Funk.
Im Hinblick auf die beginnende Bootssaison verwies EPHK Thomas Schmitt in seinen
Schlussworten auf die Empfehlungen zur Mindestausrüstung auf Sportbooten, die im
Leitfaden „Sicherheit auf dem Wasser“ unter www.elwis.de/Freizeitschifffahrt zu finden
sind. Auch wenn es keine Rechtsvorschriften gibt, kann fehlende Sicherheitsausrüstung
im Schadensfall versicherungsrechtlich zum Tragen kommen. Auch hier bietet die
Wasserschutzpolizei den Vereinen Beratung bzw. Schulung an.
Abschließend wünschte Thomas Schmitt allen Anwesenden für die kommende Saison ein gutes
partnerschaftliches Verhältnis auf dem Wasser.