1988

Historie RP

Die Arbeit des LVM-RLP wurde maßgeblich beeinflusst durch die im Oktober 1988 in Kraft getretene „Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs für Gewässer der Altrheinarme im Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz“.
Im Entwurf dieser Verordnung waren auf den Altrheinauen nur Boote bis 8 m Länge und 2 m Breite zugelassen. Das Anlanden an Ufern wurde untersagt. Hier gab es Handlungsbedarf.
Die 1986 gebildete Wassersportkommission verhandelte mit der Bezirksregierung Neustadt/W. Unterstützung erhielt sie durch die Sportbünde.
Eine Sperrung des Lingenfelder Altrheins und ein Nachtankerverbot in den Altrheinauen konnte zur Enttäuschung der Bootfahrer*innen nicht verhindert werden. Dafür wurden in den Altrheinauen Parkzonen eingerichtet. Die Beschilderung der Anlandungszonen übernahm der LVM-RLP.
Das Fahrverbot in der Mariannenaue während der Wintermonate wurde von allen Bootsfahrern mitgetragen.


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